Eine Hand mit drei Holzklötzen, auf denen SAP zu lesen ist © wladimir1804 - stock.adobe.com

Rück-Änderung der Umsatzsteuersätze in SAP

Die befristete Senkung der Umsatz- und Mehrwertsteuer endet größtenteils Ende des Jahres, somit müssen auch die SAP-Systeme wieder angepasst werden. Wir sagen, wo und wie.

…und alles wieder zurück!

Erforderlich Anpassungen in SAP FI, MM und SD durch die Rück-Änderung der Umsatzsteuersätze auf Basis der Corona-Steuerhilfegesetze

Nachdem sich die Praxis gerade auf die zum 01.07.2020 abgesenkten Umsatzsteuersätze eingestellt hat (siehe Blogartikel vom 29.06.2020), muss schon wieder der Blick nach vorne gerichtet werden: Zum 01.01.2021 werden die Steuersätze wieder auf 19 % bzw. 7 % angehoben. Mit der Änderung der Umsatzsteuer zum 01.01.2021 auf das alte Niveau sind wieder einige Anpassungen in Ihrem SAP System im Bereich der Finanzbuchhaltung, der Materialwirtschaft und des Vertriebs nötig.

Rechtliche Ausgangslage

Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kam es zu befristeten Änderungen der Umsatzsteuer. Diese Befristung endet am 31.12.2020.

Durch das erste Corona-Steuerhilfegesetz wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 wie folgt reduziert (Getränke sind hierbei ausgenommen):

  • bis 30.06.2020: 19% 
  • 01.07.2020 bis 31.12.2020: 5%
  • 01.01.2021 bis 30.06.2021: 7%
  • ab 01.07.2021: 19%

Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wird der allgemeine Umsatzsteuersatz für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% reduziert.

Umsetzung in SAP FI

Schritt 1: Steuerkennzeichen

Prozentsätze in bestehenden und bereits genutzten Steuerkennzeichen dürfen grundsätzlich nicht verändert werden.

Da die alten Steuersätze bis 30.06.2020 gültig waren, können diese nun ab dem 01.01.2021 wieder verwendet werden. Hierbei sind alle relevanten Fälle zu berücksichtigen (Ausgangssteuer, Vorsteuer, Erwerbssteuer,..).

Auch ist es wichtig, die Übergangsprobleme zu beachten und die zutreffenden Abgrenzungen bei Leistungen zu berücksichtigen.

Schritt 2: Anpassungsarbeiten

Bei einer „harten Verdrahtung“ von Sachkonten und Steuersätzen sind entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Eine Umstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht möglich, da in einer Übergangszeit sicher Rechnungen zu beiden Steuersätzen vorhanden sein werden. Daher empfiehlt es sich, die Sachkonten gezielt auf die relevanten Steuerkennzeichen einzuschränken. Die Pflege der Sachkontenstammsätze ist über die Massenpflege (MASS) möglich.

Ist das Kassenbuch im Einsatz, sind bei den Geschäftsvorfällen die Steuersätze auf änderbar zu stellen und dann mit dem richtigen Steuersatz zu buchen. Sollten Sie das Flag „Steuer änderbar“ nicht nutzen wollen, können Sie den Steuersatz auch hart im Geschäftsvorfall ändern. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass alle bereits vorhandenen Kassenbucheinträge auch gebucht worden sind.

Sind Dauerbuchungsbelege im Einsatz, wäre der bisherige Dauerbuchungsbeleg zu beenden und ein neuer Dauerbuchungsurbeleg anzulegen.

Beim Einsatz von FI-CA ist die Zuordnung der Steuerkennzeichen zum Steuerermittlungskennzeichen zeitabhängig zu pflegen bzw. ist zu prüfen, ob die zeitabhängigen Einstellungen für 2021 richtig sind.

Umsetzung in SAP MM

In der Materialwirtschaft müssen die Bestellungen geprüft werden. Hier können die Änderungen der Steuerkennzeichen in den Belegen bei den Aktivitäten in der Rechnungsprüfung (z.B. TCode MIRO) geändert werden.

SAP stellt aber auch 2 Reports zur Anpassung der Daten zur Verfügung:

  • Die Steuerkennzeichen in Einkaufsinfosätzen, Bestellungen, Kontrakten und Lieferplänen müssen angepasst werden. Die Einkaufsinfosätze können mit dem Report RM06IMWS aktualisiert werden.
  • Der Report RM06ENMW kann für die Anpassung von Bestellungen, Kontrakten und Lieferplänen genutzt werden.

In der Rechnungsprüfung sollten die Vorschlagswerte der Steuerkennzeichen im Customizing bereits richtig vorhanden sein. Dies ist aber in jedem Fall zu prüfen.

Umsetzung in SAP SD

Über die Transaktion V/LD wählen Sie die Konditionsliste 14 (Steuern) aus.
Über diese Liste ermitteln Sie ohne weitere Einschränkung der Selektion alle SD-Steuerkonditionssätze. In der Liste erkennen Sie alle Konditionssätze, in denen die betroffenen Steuerkennzeichen verwendet sind. Anschließend gehen Sie in Transaktion VK14 und legen die erforderlichen Konditionssätze (in der Regel die Konditionsart MWST) mit den ab Änderungsdatum gültigen Steuerkennzeichen und dem neuen Gültigkeitsbereich (Enddatum i.d.R. 31.12.9999) an. Bei einer temporären Steuersenkung (wie z.B. in Deutschland vom 1.07.2020 bis zum 31.12.2020) müsste das Enddatum entsprechend abgegrenzt werden.

Zentrale Hilfe zur Umsetzung der Änderungen bietet die SAP mit dem Hinweis 2934984, der die einzelnen notwendigen Systemaktivitäten beschreibt und erklärt, an welchen Stellen Änderungen notwendig sein könnten. In diesem Hinweis wird auch auf erforderliche Änderungen in anderen Bereichen (z.B. RE-FX, IS-U) eingegangen.

Wenn Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf bei den erforderlichen Anpassungsarbeiten haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen.

Beatrix Böhm, SAP Senior-Beraterin Finanzwesen und Berechtigungen

+49 172 631 6153
bboehm@spirit21.com

Beatrix ist Beraterin und Projektleiterin in den Bereichen Finanz- und Berechtigungswesen sowie Information Lifecycle Management und Upgrade- und Greenfield+-Projekten.

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